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21/10/2022

An das Team von Domisi Developement:

Im Frühjahr 2015, mitten in der Griechenland-Finanz-Krise, entschloss ich mich, ein Haus im Süden von Kreta zu kaufen. Ich hatte mehrere Objekte besichtigt, bis mir ein Angebot von Domisi Developement auffiel. Das Naturstein-Haus in einem kleinen Dorf oberhalb der Messara-Ebene stand schon längere Zeit leer. Entsprechend hoch wird der Aufwand für die Renovierung werden. Dies wurde im Kaufpreis angemessen berücksichtigt. Da ich das Haus mochte, entschied ich mich zum Kauf.

Da ich als Deutscher die Gesetze in Griechenland nicht kenne war ich auf Unterstützung angewiesen. Mit Domisi-Mitarbeitern kommunizierte ich poblemlos auf Englisch. Für die Abwicklung der Formalitäten wurde mir ein Deutsch sprechender Anwalt aus Rethymnon empfohlen, den ich mit Vollmachten ausstattete, um meine Belange zu vertreten, wenn ich selbst nicht anwesend sein kann. Dies wurde notariell beurkundet.

Zusätzlich wurde ich dabei unterstützt, ein griechisches Bankkonto zu eröffnen, um Zahlungen leisten zu können. Dies war durch das von der Regierung von Griechenland angeordnete Verbot Geld ins Ausland zu überweisen besonders schwierig. Bei der Kontoeröffnung (benötigt werden Pass, Steuerbescheide der letzten 2-3 Jahre, polizeiliches Führungszeugnis und Schufa-Auskunft) unterstütze mich eine 2-spachige Mitarbeiterin von Domisi.

Für die Abwicklung von Immobilien-Geschäften ist eine griechische Steuernummer erforderlich. Diese musste ich in Rethymnon bei der Steuerbehörde beantragen. Dabei unterstützte mich die 2-spachige Assistentin meines Anwalts in Rethymnon.

Danach wurde ein privater Vorvertrag erarbeitet mit den Verkäufern, einem Ehepaar aus England. Dieser Privatvertrag wurde in englischer Sprache ausgestellt und beinhaltete, dass ich als Käufer eine Anzahlung von 10% des Kaufpreises zu leisten hatte. Zusätzlich wurden 10% an Steuern, Gebühren und Provisionen in Rechnung gestellt, die ich von meinem griechischen Konto aus überweisen konnte. Die Anzahlung an die Käufer wurde per Scheck an deren Anwältin übergeben (so ist die offizielle Vorgehensweise).

Nach Erledigung dieser Prozeduren wurde ein Notarvertrag vorbereitet, der in Griechisch verfasst wurde. Vor der Unterzeichnung in Heraklion bei der Notarin der Verkäufer (unter Anwesenheit meines Anwalt und der Anwältin der Verkäufer) musste der restliche Kaufpreis auf das Konto der Verkäufer in England überwiesen werden. Als nächstes musste die Grunderwerbssteuer bei der Steuerbehörde in Heraklion eingezahlt werden.

Nachdem all dies erledigt war erhielt ich die notariell parafierten Vertragsunterlagen, inklusive eines von einem Ingenieur erstellten Flächenplans und eines genau bemessenen Verlaufs des erworbenen Grundstücks.

Mit diesen Unterlagen war letztendlich der Grundbucheintrag möglich, nachdem vorher noch offene Strom- und Wasserrechnungen in der Gemeinde Mires bezahlt worden waren. Mit der Grundbucheintragung war der Kaufprozess dann abgeschlossen. Ich habe alle Unterlagen bekommen, die die Richtigkeit meiner Eigentümerschaft dokumentieren.

Insgesamt muss ich sagen, ich war überrascht, wie penibel die Vorgehensweise in Griechenland ist. Da kann man nichts auslassen, da muss man durch. Ohne die Hilfe von Domisi und meinem Anwalt hätte ich das als Ausländer nie hinbekommen. Weiterhin unterstützt mich ein Steuerberater-Büro in Heraklion bei der Durchführung der jährlichen Grundsteuer-Abrechnung.

Vielen Dank an Stavros und Michael Kapetanakis von Domisi Developement!

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